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Warner co. Fischer Andreas
Surfschule
Niendorf/O. GbR
Strandstr. 122a
23669 Niendorf/O.
Mietgliedsnummer VDWS: 10040
I. Allgemeines und Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Kaufverträge zwischen der Surfschule Niendorf/O. GbR vertreten durch Ihre Geschäftsführer Andreas Fischer, und dem Kunden. Soweit zwischen Verkäufter und Kunde ein Händlerrahmenvertrag des Verkäufers vereinbart ist, gehen die Regelungen des Händlerrahmenvertrages diesen Allgemeinen Geschäftsbedingen vor.
Für den Begriff „Verbraucher" i. S. d. Geschäftsbedingungen gilt die gesetzliche Definition in § 13 BGB, für den Begriff „Unternehmer" diejenige des § 14 BGB. „Kunde" i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann insoweit Vertragsbestandteil, als der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, z. B. auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
II. Vertragsschluss
Der Kunde ist an die Bestellung vier Wochen ab Zugang beim Verkäufer gebunden. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt hat und diese Bestätigung dem Kunden zugegangen ist.
III. Zahlungsbedingungen
Der Kunde ist verpflichtet, den im Vertrag vereinbarten Preis zu zahlen. Wird im Vertrag nur ein Nettopreis genannt, ist der Kunde gleichwohl verpflichtet, die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe zu zahlen, sofern ein gesetzlicher Befreiungstatbestand nicht eingreift. Wechsel und Schecks werden von dem Verkäufer nur an Zahlung statt und nicht erfüllungshalber angenommen.
Die Aufrechnung durch den Kunden gegen Forderungen des Verkäufers ist nur zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Ein Zurückhaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Kaufvertragsverhältnis beruht.
Eine Transportversicherung wird seitens des Verkäufers nur auf Vereinbarung mit dem Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen.
V. Lieferfristen
Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist.
Befindet sich der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug oder liegen sonstige Umstände vor, die nicht vom Verkäufer zu vertreten sind, kann die Einhaltung der Lieferfrist vom Kunden nicht beansprucht werden. Sofern der Verkäufer eine vereinbarte Lieferfrist aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert und ihm gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitgeteilt. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird dann unverzüglich erstattet. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und / oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
VI Eigentumsvorbehalt
Ist der Kunde Verbraucher, behält sich der Verkäufer das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Unternehmer, behält sich der Verkäufer das Eigentum am Kaufgegenstand bis zur Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde ist nicht berechtigt, den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstand zu veräußern, zu verpfänden und sicherungshalber zu übereignen.
Der Kunde ist verpflichtet, den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs-, Instandsetzungs- oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand gegen Diebstahl, Beschädigung und Brand ausreichend zu versichern. Die sich aus einer solchen Versicherung ergebenden Ansprüche werden dem dies annehmenden Verkäufer hiermit zur Sicherheit abgetreten.
Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3 dieser Reglung, vom Vertrag zurückzutreten und den Kaufgegenstand heraus zu verlangen.
VII Abnahme der Ware
Nimmt der Kunde den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin nicht ab, so kann der Verkäufer, wenn er dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Abnahme bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten. Das Recht des Verkäufers, Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen. Ohne Schadensnachweis kann der Verkäufer 15 % des vereinbarten Kaufpreises als pauschalierten Schadensersatz verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
VIII Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist.
Grundlage der Mängelhaftung sind vor allem kaufvertragliche vereinbarte Beschaffenheitsvereinbarungen.
Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
Ist der Kunde Kaufmann, kann er Gewährleistungsrechte nur geltend machen, wenn er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten aus §§ 377, 381 HGB nachgekommen ist, wobei die Mangelanzeige schriftlich zu erfolgen hat.
Beim Kauf neu hergestellter Sachen kann ein Kunde, der Unternehmer, nicht aber Kaufmann ist, Gewährleistungsrechte wegen offensichtlicher Mängel nur geltend machen, wenn er den Mangel binnen zwei Wochen nach Erhalt des Kaufgegenstands schriftlich gegenüber dem Verkäufer gerügt hat.
Beim Kauf gebrauchter Sachen gilt auch für den Unternehmer, der nicht Kaufmann ist, die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des § 377 HGB. Das bedeutet, dass der Käufer den Kaufgegenstand unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschätsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen hat. Diese Mangelanzeige hat schriftlich zu erfolgen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt der Kaufgegenstand als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt der Kaufgegenstand auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Hat der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen, so kann er sich auf eine Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nicht berufen.
Die Vorschrift des § 442 BGB bleibt unberührt.
Bei Vorliegen von Sachmängeln ist der Verkäufternach seiner innerhalb einer angemessenen Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Nachlieferung verpflichtet und berechtigt. Dies gilt nicht gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist. Schlägt die Nacherfüllung i. S. d. § 440 S. 2 BGB fehl oder ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie vom Verkäufer gem. § 439 Abs. 3 BGB verweigert, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Jedoch ist bei unerheblichen Mänglen ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen.
Der Verkäufer kann die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Nach erfolgter Nachbesserung ist der Verkäufer berechtigt, die Herausgabe der nachgebesserten, mangelfreien Sache an den Kunden von der vollständigen Kaufpreiszahlung abhängig zu machen.
Gewährleistungsrechte und –ansprüche sind nicht übertragbar, auch nicht bei Weiterveräußerung des Kaufpreiszahlung abhängig zu machen.
8. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung des Verkäufers die Kaufsache ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde Verbraucher ist.
IX. Schadenersatzhaftung
Die vertragliche, delikate und sonstige Haftung des Verkäufers und die entsprechende Haftung des Verkäufers für seine Organe oder Erfüllungsgehilfen für Schadenersatz ist nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen auf die Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur
bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, aus einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf), in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Kaufgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Kaufgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
Die Haftungsbegrenzung aus Ziff. 1 gilt nicht, soweit der Schaden aufgrund eines vom Verkäufer arglistig verschwiegenen Mangels eingetreten ist oder dem Verkäufer sonst Arglist zur Last fällt.
Die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten aus VII. 4. a) bis d) gelten auch im Hinblick auf Schadenersatzansprüche.
X. Verjährung
Die Verjährung für Ansprüche und Rechte aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung, soweit dem Verkäufer nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist zur Last fällt. Diese Verjährungsreglung gilt ferner nicht für vertragliche oder gesetzliche Schadenersatzansprüche, sofern entsprechend der Regelungen unter IX hierfür eine Haftung des Verkäufers besteht. Diese Regelung findet ferner keine Anwendung auf einen Kunden, der Verbraucher ist.
XI. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Timmendorfer Strand, Gemeinde Niendorf.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Lübeck, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
XII. Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Reglung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. unwirksamen Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.
Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse
Teilnehmen an Kursen und anderen wassersportlichen Veranstaltungen kann, wer mindestens sechs Jahre alt ist, die Bedingungen des Freischwimmerzeugnisses erfüllt, organisch gesund ist und an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Minderjährige brauchen die ausdrückliche Genehmigung des Erziehungsberechtigten.
Die Anmeldung / Reservierung ist nach Eingang der Zahlung verbindlich und wird von der Firma Surfschule Niendorf /O. GbR bestätigt. Die Buchung ist übertragbar.
Generell gilt, dass Sie gegen Kostenbeteiligung an einem sportlichen Unternehmen teilnehmen, jedoch keinen Beförderungsvertrag abgeschlossen haben. Schlechtwettersituationen können mehrere Tage die Durchführung des Kurses oder der wassersportlichen Veranstaltung verhindern. Der damit verbundene Ausfall bedingt keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren. Die Firma Surfschule Niendorf /O. GbR wird stets bemüht sein die Veranstaltungen wie geplant durchzuführen und den ausgefallenen Programmteil möglichst nachholen. Ein Anspruch auf Wiederholung der ausgefallenen Zeiten verfällt nach 12 Monaten.
Den Anforderungen des Wassersportlehrers und Erfüllungsgehilfen von Surfschule Niendorf /O. GbR ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein Schüler den Anweisungen nicht nach oder handelt er wiederholt gegen die gemeinschaftlichen Interessen des Kurses und Ausbilders, so kann er vom Kurs ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag. Weitere Rechtsansprüche gegenüber der Firma Surfschule Niendorf /O. GbR bestehen nicht.
Für Katamarane, Jollen, Kite- & Windsurfmaterial besteht eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder durch Verstoß gegen die Anweisungen des Wassersportlehrers sind nicht versichert. Hier haftet der Verursacher für den gesamten Schaden. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, haftet die gesamte Crew.
Bei Nichterreichen der vorgesehenen Teilnehmerzahl ist die Surfschule bis 1 Woche vor Kursbeginn berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sie ist ebenfalls dazu berechtigt, wenn die Teilnahme durch nicht vorhersehbare Umstände in Form von höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Die Segelschule wird sich um entsprechende Ausweichtermine bemühen. Bleiben diese Bemühungen erfolglos, erstattet sie die Anzahlung zurück.
Bei Rücktritt des Teilnehmers bis 4 Wochen vor Kursbeginn fallen Kosten in Höhe von 20% des Gesamtbetrages an.
Bei Rücktritt des Teilnehmers bis 2 Wochen vor Kursbeginn fallen Kosten in Höhe von 50% des Gesamtbetrages an.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermietung von Wassersportgeräten, - booten
Wassersport ist nie ohne Risiko. Bitte beachten Sie nachstehende Hinweise unbedingt:
Den Anweisungen des Personals, einschließlich der Einweisung in die Bedienung der zur Verfügung gestellten Ausrüstung und in das Revier ist unbedingt Folge zu leisten.
Die von Ihnen gemieteten Wassersportgeräte bzw. –ausrüstung sollten sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Bitte melden Sie jegliche Mängel, besonders die, die zur Beeinträchtigung der Nutzung führen könnten umgehend den Mitarbeitern von der Surfschule Niendorf/O. GbR. Gehen Sie mit den Geräten bzw. der Ausrüstung sorgfältig um und melden Sie etwaige Beschädigungen sofort.
Für während der Dauer der Miete entstandene Schäden haftet der Mieter.
Die Nutzung des gemieteten Wassersportgerätes (Segelboot, Katamaran, Surfbrett, o. Ä.) setzt die erforderliche Qualifikation voraus, die durch unaufgeforderte Vorlage der /s gültigen Befühigungsnachweise(s) (DSV Sportbootführerschein, DSV SKS-Schein, DSW SKR Schein, Katamaran-Schein, Surfschein o. Ä.) nachzuweisen ist.
Sie sollten an den Wassersportaktivitäten nicht teilnehmen, wenn Sie nicht über die erforderliche gesundheitliche und sonstige körperliche Kondition verfügen, Sie als etwa
unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder unter Medikamenten stehen, die z. B. die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen,
an Erkrankungen (insbesondere der Wirbelsäule / Bandscheibe, des Herzens, der Lunge, der Gelenke, Atemwege oder Ohren), unter Blutdruckproblemen, Klaustrophobie oder Epilepsie leiden,
wenn Sie schanger sind, oder bei Vorliegen sonstiger Umstände, die für Sie und / oder andere Personen zu einer Gefahr werden können